Moodys EU-Rating im Faktencheck

Was hat Moody´s eigentlich eingestuft, als es um die Europäische Union im Ganzen ging? Neigte man den Daumen über der EU für ein potentielles Risiko in Höhe von 60 Milliarden Euro? Darf man den EFSM überhaupt mit der EU gleichsetzen, oder wird hier einfach nur billige Politik durch die Hintertür betrieben? Die Recherchen führten tief in die Katakomben des europäischen Paragrafenjungels. Nach intensiven Recherchen scheint das Rating tatsächlich nur den EFSM – welcher nicht mit dem EFSF zu verwechseln ist – zu betreffen und eventuell einige selektive Kredite der EIB. Schaut man genauer hin, stellt sich unweigerlich die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer deutschen Beteiligung am EFSM.


Im Rating von Moody´s wird auch die die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) aufgeführt, welche aber in einem niedrigen dreistelligen Millionenbereich tätig ist und daher von der Relevanz für das Rating eigentlich nicht ins Gewicht fällt.

Nun die entscheidende Passage aus dem Rating von Moody´s:

The European Commission is empowered to borrow on behalf of the EU, which issues debt to lend to borrowing countries under the European Financial Stabilisation Mechanism, the Balance of Payments Assistance and the Macro Financial Assistance. The EU is also a guarantor for certain external lending by the European Investment Bank (EIB, Aaa stable).
(Quelle Moodysrating)

Fast die identische Formulierung findet sich in der EU-Verordnung 407/2010 vom 11. Mai 2010 den EFSM betreffend. Dort heißt es im englischen Original:

To this end, in accordance with a Council decision pursuant to Article 3, the Commission shall be empowered on behalf of the European Union to contract borrowings on the capital markets or with financial institutions.[1]

Die übersetzte Arbeitsversion scheint hier einen gravierenden „Fehler“ zu haben, oder der Inhalt ist für „Nichtjuristen“ einfach nicht verständlich. Dort heißt es:

Hierzu wird die Kommission nach einem Ratsbeschluss gemäß Artikel 3 ermächtigt, auf den Kapitalmärkten oder bei Finanz­instituten im Namen der Europäischen Union Anleihen auf­zunehmen.[2]

Anleihen werden entweder begeben, emittiert, ausgegeben oder es wird ein Kredit aufgenommen, in der deutschen Version ist es eher als aufkaufen von Anleihen zu verstehen.

Bereits an dieser Stelle kommen Fragen zur Verfassungsmäßigkeit auf, denn im Lissabonurteil gab das Bundesverfassungsgericht folgendes bekannt:

In seinem Urteil vom 30. Juni 2009 zum Vertrag von Lissabon (Lissabon-Urteil) bekräftigt das Bundesverfassungsgericht seine bereits im Maastricht-Urteil angelegte Linie, wonach die EU kein Bundesstaat sei und auch nicht werden dürfe, solange das Grundgesetz gelte und das deutsche Volk einem solchen Schritt nicht in einer Volksabstimmung zugestimmt habe.[3]

Für das Verständnis hier noch kurz ein kurzer Auszug zum Haushalt der Europäischen Union, in dem eindeutig zu lesen steht, dass die EU sich weder verschulden, noch Anleihen herausgeben darf:

Der Haushalt der EU ist immer auszugleichen (Art. 310 AEU-Vertrag), sie darf sich also nicht verschulden. Die EU gibt daher auch keine Anleihen aus.[4]

Der EFSM ist eine Fazilität  ohne Rechtspersönlichkeit geschaffen durch eine EU-Verordnung. Er kann keine eigenen Verbindlichkeiten eingehen, wie IKNews auf Nachfrage beim Bundesfinanzminsterium bestätigt wurde. Laut der Verordnung 407/2010 sowie einigen weiteren Recherchen ist die EU-Kommission das haftende Organ und steht wiederum mit dem EU-Haushalt dafür gerade. Lassen wir oben Gelesenes nun revue passieren, scheint hier einiges sehr verworren zu sein. Es dürfte gar reichen, um zumindest die deutsche Beteiligung am EFSM in Frage zu stellen. Die EU darf kein Bundesstaat sein – nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes – und kann somit auch kein haftendes Organ sein.

Was an dieser Stelle ganz offensichtlich wird, Moodys scheint für einen Gesamtrisiko von 60 Milliarden Euro und einiger Kleinigkeiten bei der EIB das Rating für ein Konstrukt des Völkerrechts – der EU – den Daumen gesenkt zu haben. Bisher hat die Redaktion trotz weiterer Nachfragen noch keine Antwort von Moody´s auf die dringendsten Fragen zu diesem Fall bekommen. Auch der für die Veröffentlichung Verantwortliche VP – Senior Credit Officer Dietmar Hornung – wurde von uns über die Außenstelle Moody´s in England angefragt und um eine Stellungnahme gebeten, welche man bis jetzt schuldig bleibt.

Hier noch einmal die Fragen an Moodys auf Deutsch (vielen Dank an Peter Boehringer der mit seinem Fachwissen an der Ausarbeitung der Fragen mitgewirkt hat):

  • Für welche Nicht-Staaten und Nicht-Unternehmen hat Moody´s bereits Ratings erstellt?
  • Welchen Rechtsstatus hat die EU aus Moody´s Sicht?
  • Seit wann wird für das völkerrechtliche Subjekt (?) EU ein Rating von Moody´s erstellt (und warum seit diesem Zeitpunkt)?
  • Begibt die EU Anleihen? Wer / welche Stelle genau? Bzw. auf welche Anleihen bezieht sich das Moody´s-Rating?
  • Hat die EU gezahlt für das Rating? Wenn ja, welche Stelle genau?
  • Wer war Ansprechpartner von Moody´s für das Rating und welche EU-Bilanz / 5-Jahresplan / GuV lag dem Rating zugrunde?
  • Wie wurde die Abgrenzung zu nationalen Länderratings von EU-Staaten (Budgets / Bilanzen / Ratings) usw. vollzogen?
  • Wem wurden die Goldreserven der EZB bilanziell zugeschlagen und wie viel war das / wie bewertet?

Die Pressestelle der EIB hat zu meinen Fragen betreffend der Haftung der EU für Kredite der EIB folgende Stellungnahme abgegeben:

Sehr geehrter Herr Blecker,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an Informationen der Europäischen Investitionsbank.

Hier finden Sie ein Beispiel für einen Garantiefonds:

http://www.eib.org/about/press/2012/2012-043-eib-signs-innovative-sme-guarantee-fund-in-greece.htm

Bei einigen Finanzinstrumenten, die die EIB einsetzt, können bestimmte Anteile über Garantien der EU abgesichert werden.

Das gilt etwa für LGTT (Garantien im Fall von mangelnden Einnahmen bei Verkehrsinfrastrukturprojekten):

http://www.eib.org/products/lgtt/index.htm

oder beim Instrument RSFF, das bei der Finanzierung von Forschung & Entwicklung zum Einsatz kommen kann:

http://www.eib.org/products/rsff/index.htm

Aber in diesen Fällen kann nicht die Rede davon sein, dass ganze Kredite durch EU-Mittel abgesichert werden. Es handelt sich lediglich um eine teilweise Absicherung, um der EIB die Kreditfinanzierung von Projekten zu ermöglichen, deren Risikoprofil eine Finanzierung durch die EIB sonst in der Regel nicht zulässt.

 Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

 Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxxxx

Press Officer


Fazit : Es ist sicherlich nicht einfach, hier den Zusammenhang im Detail zu verstehen. Kernpunkt ist jedoch, dass Moody´s der Europäischen Union per Rating eigentlich ein staatsrechtliches Konstrukt bescheinigt, welches es – zumindest für Deutschland – laut dem Bundesverfassungsgericht nicht sein darf. Weiterhin gilt es zu klären, ob die EU tatsächlich Anleihen ausgibt, was diese faktisch nicht darf und somit gegen geltendes Recht verstößt. Ein weiterer Aspekt ist die Tatsache, dass Moody´s augenscheinlich Politik macht, um zum einen die Entscheidung der EZB am morgigen Tag zum Aufkauf von nahezu wertlosen Staatsanleihen zu beeinflussen, sowie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, welches am 12. September zu den Anträgen auf einstweilige Verfügung wegen des ESM tagt. Fundierte Antworten auf die oben gestellten Fragen von Moody´s können kaum erwartet werden, wirft man einen Blick auf die Faktenlage und die Erklärung der Agentur zum EU-Rating. In unseren Augen äußerst schlecht recherchiert und mit einer mehr als fragwürdigen Beweiskette. Es sollte die Frage gestellt werden, in wie weit man Ratingagenturen für Folgen aus derartigen „Kaffeesatz-Ratings“ verantwortlich machen kann. Es gibt noch unzählige weitere Fragen, welche aber den Rahmen dieses Artikels sprengen würden. Wir bleiben an dem Fall dran und halten Sie auf dem Laufenden.

Carpe diem

Bitte denken Sie an die Protestkundgebung zum ESM in Karlsruhe am Samstag. Auch ich werde dort einige Worte zum Besten geben und hoffe auf rege Teilnahme.

[1] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:118:0001:0004:EN:PDF
[2] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:118:0001:0001:DE:PDF
[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Demokratiedefizit_der_Europ%C3%A4ischen_Union#Sichtweise_des_Bundesverfassungsgerichts
[4] http://de.wikipedia.org/wiki/Haushalt_der_Europ%C3%A4ischen_Union


13 Responses to Moodys EU-Rating im Faktencheck

  1. Jens Blecker sagt:

    Ich hoffe, dass die Brisanz der ganzen Angelegenheit ausreichend deutlich wird. Ein weiteres SEHR spannendes Thema ist, wer die Verordnung eigentlich begeben hat. Im Augenblick sieht auch das noch nach einem Skandal aus, aber dazu sind weitere Recherchen notwendig.

  2. Tranfunzel sagt:

    Hallo Jens. Einfach „Hut ab“ Respekt. Deine Hartnäckigkeit und Skepsis hat dich ja schon vor einigen Fettnäpfen wie „BRD GmbH“, „mehr Demokratie eV“ und anderen Dingen bewahrt.
    Manche mögen denken, das sei wie „Erbsenzählerei“. Aber man kann dieses Pack letzlich nur mit ihrem eigenen Mitteln schlagen.
    Das bedeutet in Verordnungen und Gesetzestexten zu versinken. Ich hoffe aber das auch andere Blogs oder MS Medien Leser mal diese Beweisführung anschauen.
    Letzten Endes bedeutet es, das sich an geltende Rechtsvorschriften nicht gehalten wird.
    Was Moody’s da eigentlich wirklich bewertet haben will bleibt abzuwarten.
    Und ja, die Frage ob eine Ratingagentur wie Moody’s durch solche „Kaffeesatzleserei“ und die damit an den Finanzmärkten verursachten finanziellen Schäden rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann ist sehr interessant. Nur die Anwaltskanzlei, die diesen Mut aufbringt zu klagen sehe ich nicht. Und vor welchem Gericht sollte Klage erhoben werden? Ein US Gericht würde niemals „neutral“ urteilen. Ich halte den ganzen „Rating Quatsch“ für politisch und Europa hat es bis heute (gewollt?) nicht auf die Reihe bekommen selber eine „Europäische Ratingagentur“ auf die Beine zu stellen. Mir genügen wirtschaftliche Daten wie die von Querschüsse und anderen um in etwa zu sehen was mit der Wirtschaft weltweit passiert.

  3. sarahluzia sagt:

    EFSF+ESM sind noch eu-rechtswidriger, denn sie bewegen sich außerhalb des eu-rechtlichen Raums, obwohl der Euro alleinige Zuständigkeit der EU ist (Art. 3 AEUV). Selbst wenn der Name „Euro“ beim „Rettungsschirm“ nur Propaganda sein und es gar keine Regelungen zum Euro sein sollten, wären EFSF+ESM trotzdem eu-rechtswidrig, weil die EU bereits einen entsprechenden Mechanismus innerhalb des eu-rechtichen Raums in Gestallt des EFSM geschaffen hatte. Darum darf sie das, solange es den EFSM gibt, dann nicht auch noch zusätzlich außerhalb des eu-rechtlichen Raums tun und dann auch Organe wie EU-Kommission, EZB und EUGH dahin ausleihen (Art. 20 EUV). Außerdem wurden die Formvorschriften des Art. 329 AEUV verletzt, weil die Zustimmung des Europaparlaments vor Initiierung von EFSF und ESM hätte eingeholt werden müssen. Siehe Abschnitt III.20 unserer Verfassungsbe- schwerden vom 30.06.2012.
    http://netzwerkvolksentscheid.de/wp-content/uploads/2012/07/Klage-Hassel-Reusing-komplett.pdf

  4. sarahluzia sagt:

    Zur EFSF gibt es noch einen Skandal. Die Bundesregierung behauptete auf mehrere Anfragen aus der grünen Bundes- tagsfraktion hin, dass nicht nur der Vertrag zur Gründung der Zweckgesellschaft EFSF, sondern auch der EFSF-Rahmenvertrag ein privatrechtlicher Vertrag sei.
    Dabei widerlegt sich die Bundesregierung durch das in ihrer Argumentation aus Juli 2010 von ihr zitierte Urteil zum deutsch-französischen Freundschaftsvertrag selbst. Denn jeder Vertrag zwischen Staaten, welcher auf Gesetzesänderungen gerichtet ist, ist nach dem Urteil ratifizierungsbedürftig (Art. 59 Abs. 2 GG).
    Und auf Grundlage des EFSF-Rahmenvertrags sind Grie- chenland sogar Auflagen zur Verfassungsänderung gemacht worden.
    Besonders pikant ist, dass eine der beiden Antworten für die Bundesregierung von Dr. Jörg Asmussen, damals Finanzstaatssekretär im BMF, gekommen ist. Der gleiche Dr. Asmussen dürfte Deutschland auch über die Euro Group Working (EU-Organ der Finanzstaatssekretäre der Mitgliedsstaaten) vertreten haben im Rahmen der EFSF, wo die Eurogroup Working Group über die von der Troika (EU-Kommission, EZB, IWF) entworfenen Kreditauflagen entscheidet. Und Dr. Asmussen ist von hause aus Goldman Sachs – Lobbyist.
    Es stellt sich die Frage, ob Goldman Sachs oder die Bundesregierung einen größeren Anteil an der Falsch- information der grünen Abgeordneten und der ßffent-lichkeit hat. Fest steht allerdings, dass seit dem Gipfel vom 26.10.2011 spätestens alle Regierungschefs der Staaten der Eurozone die Ratfizierungsbedürftigkeit des EFSF-Rahmenvertrags festgestellt haben. EU-Kommis- sionspräsident Barroso hatte die Ratifizierungsbedürf- tigkeit in seiner Rede vor dem Europaparlament vom 28.09.2011 betont.
    Siehe die Abschnitte III.23, IV.3.4, IV.5.3 + IV.10 unserer Verfassungsbeschwerden vom 30.06.2012.
    http://netzwerkvolksentscheid.de/wp-content/uploads/2012/07/Klage-Hassel-Reusing-komplett.pdf

  5. Jens Blecker sagt:

    Diese Wahnsinnigen :

    http://www.welt.de/wirtschaft/article109027302/Jetzt-packt-EZB-Chef-Draghi-die-Bazooka-aus.html

    EZB behaelt sich Kauf von Staatsanleihen vor

    Es ist soweit: EZB-Chef Draghi will ab Donnerstag unbegrenzt Staatsanleihen kriselnder Euro-Staaten aufkaufen. Mit einem Trick soll die dadurch steigende Inflationsgefahr gebannt werden.

    AdR : Moodys als planierraupe für diesen WAHNSINN?

  6. strom23 sagt:

    wenn man jetzt mal separiert von ltro,target usw. die reinen anleihenstützkäufe sieht dann muß der schuss nach hinten losgehen. über 200 milliarden hat die ezb seit 2009 in bonds gesteckt. alles ohne längere wirkung auf den zins.
    warum sollten also neue käufe etwas bewirken?

    der sogennante anti inflations trick den der sachse draghi anwenden möchte ist doch ein witz. er möchte per bank einlagen verbrennung das geld aus dem ezb tresor nehmen das die ezb selbst verliehen und erschaffen hat. steckt nicht dieses geld bereits in den bilanzen der banken die sich aus den ltro töpfen bedient haben? außerdem wieviel möchte man den entnehmen? die 1% einlagen haben kein unendliches volumen und was macht man denn dann? ich würde außerdem gerne wissen was mit den bereits verkauften 5-30jährigen bonds mit riesen zins passiert.wer ersetzt denn den verlust wenn die zinsen fallen. der zins ist doch bereits mit sicherheit als sicherheit 🙂 wieder hinterlegt.

    wenn moodys,s&p und fitch wirklich amerika treu sind dann muß es den daumen am 13.9 nach unten geben.

    schaut man heute auf die börsen gab es keine bewegung. es bleibt beim seitwärts trab. ist etwa die draghi bazooka bereits eingepreist. hat man mit den ständigen „wir greifen ein“ versprechungen schon alles rausgepult?

    von r.gehrt gibts da ne nette überlegung. „die starken hände steigen nicht oben sondern unten ein und sind somit heute schon investiert“. den nötigen sprung den bsp. die bank aktien nach oben brauchen könnte demnach ausbleiben.

  7. Felix sagt:

    Doku gestern auf arte:
    Goldman Sachs – Eine Bank lenkt die Welt
    http://www.arte.tv/de/goldman-sachs-eine-bank-lenkt-die-welt/6891612.html
    müsste auch auf youtube sein

  8. Felix sagt:

    Goldman Sachs ß? Eine Bank lenkt die Welt
    http://www.youtube.com/watch?v=ORO5v93W_ww

  9. Frank H. sagt:

    Moodys gequirlte Sch**** wurde genau 1 Tag vor der EZB Sitzung veröffentlicht! Noch Fragen?
    Follow The Money.
    Who rules The World? Goldman Sachs Inc. Ltd.
    In Gold Oil Drugs we trust.
    Novus Ordo Sclorum

  10. SanJa sagt:

    Moin,

    was war leicht damit: ß?mehr Demokratie eVß? ß?

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