Meldewesengesetz: Bundestag verramscht Datenschutz in 57 Sekunden

Was sich in einer parlamentarischen Demokratie so abspielt, entgeht leider den meisten Bürgern. Wir haben mal wieder genauer hingesehen und die „Sahnestücke“ rausgesucht. Nicht weniger als 2 Lesungen und die nötigen Abstimmungen winkte Frau Pau von den Linken innerhalb von 57 Sekunden durch, obwohl Sie es eigentlich noch von der Abstimmung zum Betreuungsgeld wissen müsste. Mit 30 Abgeordneten ist der Bundesrat nicht Beschlussfähig. Seinerzeit waren 211 Abgeordnete anwesend und nach dem „Hammelsprung“ musste die Sitzung abgebrochen werden. Politik entwickelt sich mehr und mehr zu einer reinen Farce.


Aufgrund des Abschusses meines Servers heute morgen, verständigte ich mich mit Günter Lachmann darüber, dass er die schriftliche Aufbereitung macht und ich noch versuche später ein Video beizusteuern und auf einige Fakten aufmerksam zu machen. An dieser Stelle vielen Dank an Herrn Lachmann. Der Skandal ist jedoch nicht nur die Geschwindigkeit, sondern vor Allem, dass der Bundestag „mehr als offensichtlich“ nicht beschlussfähig war und besonders Frau Pau das wissen musste, da diese am 15.06 bereits eine Sitzung – welche wesentlich besser besucht war – abbrechen musste. Oder hat Frau Pau etwa ein derart schlechtes Gedächtnis?

Es ging um nicht weniger als den Datenschutz. Gemeinden und Städte sollen ermächtigt werden, Datensätze der Bürger zu verkaufen, ein Widerspruch ist auch im Vorfeld eigentlich per se ereldigt, dieses ist im Gesetz derart clever berücksichtigt, dass kaum jemandem das aufgefallen zu sein scheint. Hierzu aus dem Gesetzestext:

Den heftigsten Knaller stelle ich vorneweg:

cc) Folgender Absatz 4 wird angefügt:
ß?(4) Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden,
1. ohne dass ein solcher Zweck gemäß Absatz 1 Satz 2 bei der Anfrage angegeben wurde, oder
2. wenn die betroffene Person gegen die ßbermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat.
Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.ß?

[…]
bb) Nummer 15 Buchstabe g wird wie folgt gefasst:
ß?g) derzeitige Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde,ß?.
[…]
m) § 43 wird wie folgt geändert:
aa) Der Wortlaut wird Absatz 1.
bb) Folgender Absatz 2 wird angefügt:
ß?(2) Die Meldebehörde darf den Suchdiensten zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben über die in § 43 Absatz 1 genannten Daten hinaus folgende Daten durch das automatisierte Abrufverfahren übermitteln:
1. Geschlecht,
2. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
3. frühere Anschriften,
4. Einzugsdatum und Auszugsdatum.
Als Auswahldaten für Abrufe dürfen die Suchdienste neben den nach § 38 Absatz 4 Satz 1 allen öffentlichen Stellen zur Verfügung stehenden Daten die folgenden verwenden:
1. bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat, die letzte frühere Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat,
2. Einzugsdatum und Auszugsdatum,
3. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
4. Familienstand,
5. Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.ß?[1]

Die Geschäftsordnung des Bundestages schreibt zur Beschlussfähigkeit:
Beschlussfähigkeit:

Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Vor Beginn der Abstimmung kann die Beschlussfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf Prozent der Abgeordneten angezweifelt werden. Wird sie auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht, ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlussfähigkeit durch Zählen der Stimmen festzustellen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen dabei mit.

Ist der Bundestag beschlussunfähig, hebt der Sitzungspräsident die Sitzung auf. Ein Verlangen auf namentliche Abstimmung bleibt jedoch in Kraft.[2]

Gibt es derart unfähige Abgeordnete im Bundestag, die nicht einmal bei einem 10tel der notwendigen Abgeordneten sieht, dass da etwas nicht stimmen kann? Rechenschwäche? Damit kennt sich auch die Führungsspitze aus, vielleicht sollte man das kleine Einmal-eins zum Pflichtunterricht machen?

Hier das Video inklusive dem Hammelsprung zum Betreuungsgeld:

Hier noch der Link zum Artikel von Herrn Lachmann in der Welt zum Thema: Bundestag verkauft Bürgerrechte in nur 57 Sekunden

Um es in den Worten von Verena Poth zu sagen, „Hier werden Sie verkauft,….ich meine geholfen“ 😉

Carpe diem

[1] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/101/1710158.pdf
[2] http://www.bundestag.de/service/glossar/B/beschl_faehig.html


14 Responses to Meldewesengesetz: Bundestag verramscht Datenschutz in 57 Sekunden

  1. Frank H. sagt:

    Hi cheffe.
    Dein Artikel wurde dankenswerter Weise in die Mainstreampresse geschleust.^^
    Leute strengt Euch an, es lohnt sich für die Wahrheit zu kämpfen. Langsam bekommen wir bei IKN eine Plattform des Widerstandes und Schützenhilfe.
    Den Feind in Dir zu bekämpfen heisst von ihm lernen!

  2. wobi sagt:

    Geniales Video!

    Die „Arbeit“ der MdB und der Legislativgewalt der BRD wird richtig auseinander genommen. Es freut mich, dass es dieses so wichtige Thema auch in die MSM schafft! In den letzten Monaten gab es so viel, was nichts mehr mit dem demokratischen System zu tun hat, wie es die meisten Menschen noch in den Köpfen haben. Jeder Artikel mehr darüber lässt das Weltbild aber bröckeln. Es ist ganz wichtig weiter zu machen und den „Saftladen“ weiter zu entblößen. Tolle Arbeit!

    Für mich bleibt die Schützenhilfe des Organs „Bundestag“ beim Durchwinken so wichtiger Gesetze das schlimmste an der Sache. Man muss hier Parteien/Fraktionen und den Bundestag als Verfassungsorgan unterscheiden. Der Bundestag, vertreten von Frau Pau gehört zum Staat. Die Fraktionen nicht. Und was folgt daraus…..? traurig, aber wahr!

    Ist übrigens immer Frau Pau am Schalthebel, wenn so was passiert? Scheint ein Zeichen zu sein, dass wir keine echte Opposition haben, noch nichtmal die Linke!

  3. Easy sagt:

    Und was kann man bei wiki dazu lesen?

    Im Deutschen Bundestag muss mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein, damit dieses Verfassungsorgan Beschlüsse fassen kann. ß?Mindestens die Hälfteß? ist damit das Beteiligungsquorum des Deutschen Bundestags und so auch in § 45 der Geschäftsordnung des Bundestages festgelegt.[21] Das gleiche Beteiligungsquorum gilt den verschiedenen Landesverfassungen zufolge derzeit auch für alle deutschen Landtage. Aufgrund des Aufbaus als auf Ausschussarbeit konzentriertes Arbeitsparlament wird das vorgeschriebene Beteiligungsquorum im Bundestag aber faktisch ständig missachtet. So sind bei der Abstimmung zu einfachen Beschlüssen in aller Regel nur die in den jeweiligen Ausschüssen damit befassten Abgeordneten anwesend. Wird vor einer Abstimmung die Beschlussfähigkeit des Bundestags von einer Fraktion angezweifelt, weil eben nicht ß?mindestens die Hälfteß? der Stimmberechtigten anwesend ist, unterbricht das Präsidium die Sitzung, ruft durch ein Klingelsignal alle Abgeordneten in den Plenarsaal, und die Abstimmung wird erst nach deren Ankunft durchgeführt. Dieser Vorgang ist aber eher selten, da das Hinwegsetzen über das 50 %-Beteiligungsquorum im Bundestag von allen dort vertretenen Fraktionen im Konsens geduldet wird und der tatsächlichen Arbeitspraxis der Abgeordneten entspricht.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Quorum_%28Politik%29

    Da kann ich nur noch den Kopf schütteln.

  4. Easy sagt:

    Ich schließe mich dir an wobi, und danke Jens für dieses klasse Video. Diesen kleinen Volksverrätern muss man immer auf die Finger schauen.

  5. mausoleum sagt:

    Gibt es eine Möglichkeit, soetwas anzuzeigen und falls ja, WO und mit welchem „Betreff/§§“ß Weiß das bitte wer?Ich bin nämlich allmählich sehr entschieden für Handeln und nicht mehr nur meckern und kommentieren!

    Die Frage lautet also:
    Ist ein Gesetz, das mit beschlussunfähigem Bundestag „beschlossen“ wurde, bei Beschwerde ungültig?

    Dickes Danke für das Video!

    Hier ist jetzt allmählich ENDE!

    Danke im Voraus für eine hilfreiche Antwort!

  6. […] das mit zwei Beratungen und einer Schlussabstimmung gerade einmal 57 Sekunden dauerte, hat Jens Blecker noch einmal für alle deutlich und eindrucksvoll vor Augen gestellt, in dem er die Szene aus der […]

  7. Habnix sagt:

    Man Arrangiert alles so wie man es braucht.Ist natürlich keine Demokratie.Nicht mal im entferntesten.

  8. _franky_ sagt:

    Was regt Ihr euch denn so auf…
    jeder zweite ist bestimmt bei FarceBook und gibt
    viel mehr preis…
    oder nimmt nach dem Einkauf seine DeutschlandCard…
    und da wundert Ihr euch wenn
    dann die Krankenkassen Ihre Daten auch verkaufen dürfen…
    dass:
    Bei der nächsten Pizza bestellung der extra Käse
    wegen übergewicht abgelehnt werden muss.
    Ironie OFF, Sarkasmus ON
    Nichts ist grenzenlos nur die ‚Politiker‘ Dummheit!

  9. Frank H. sagt:

    Muss man einer schlechten Entwicklung aus USA eine noch schlechtere Hinzufügen?

  10. blackdj sagt:

    Was hab ich den da gerade gesehen? Bei RTL Nachtjournal kommt dieses Video vor und es Wird Thematisiert…. oO

  11. zum thema datenschutz und foto auf der versichertenkarte:

    bei mir hat letztens eine nette dame meiner gesetzlichen krankenkasse angerufen; man haette ja im mai schreiben verschickt auf die man antworten haette sollen – betreffs des fotos auf der karte..
    ..ich hatte das schreiben einfach liegen lassen 😉

    ich fragte sie, warum sie dies wollen.
    „naja, es waere zum eigenen schutz…“
    und
    „es gibt da seit 2000schiessmichtot ein gesetz“

    nein, entgegnete ich, mit meiner kv-karte geht kein anderer zum arzt.
    in welcher form sollte mich dies dann schuetzen ?

    „vor missbrauch“
    „und weil es dieses gesetz gibt“

    aha.

    ich fragte, ob ich nun gekuendigt werden koenne.
    ihre definitive antwort war „nein“.

    gut, da ich meine kv-karte also selber nicht missbrauchen lassen werde, brauche ich also auch kein foto.

    „wir telefonieren, weil es viele menschen gibt, die dieses foto nicht haben wollen“.

    nun gut, entgegnete ich. ich bin dazu also nicht wirklich verpflichtet, kann nicht auch gekuendigt werden, obwohl es ein gesetz gibt die dieses foto vorsieht – was wollen sie denn nun von mir ?

    „ich vermerke – wie bei den meisten anderen – ihre willenskundgebung, dass sie kein foto wollen. ist dies nun so, und soll ich dies nun so vermerken?“

    gut, vermerken sie, ich moechte kein foto auf meiner kv-karte. ist die sache nun erledigt und ich bleibe weiter bei ihrer kv oder habe dadurch nachteile ?

    „nein sie haben keine nachteile. ich trage dies ein und sie werden natuerlich nicht gekuendigt“.

    fazit:
    es gibt anscheinend soviele menschen die aus welch gruenden auch immer kein foto auf der kv-karte wollen, dass die krankenkasse (oder auch andere kassen?)sogar abtelefoniert.
    und, obwohl es ein gesetz gibt, gibt es augenscheinlich trotzdem keine wirkliche verpflichtung bzw auch keinen zwang 😉

    das telefonat dauerte wenige minuten.

  12. Yadahaddu Iriwadschi sagt:

    Im Münchner Merkur
    Auf Seite Drei

    Komplette Seite fast gleicher Wortlaut wie bei Jens.
    Sogar das gleiche Bild.

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