Griechenland: Haircut unzulässig für Deutschland?

Eigenartige Dinge geschehen im Augenblick. Der Haircut ist beschlossen und die Regierung ist zufrieden. Ein Dokument aber könnte diesen Frieden stören. Gestoßen bin ich auf dieses Schriftstück durch einen Hinweis eines Lesers auf der Seite des Kopp-Verlages. Im Artikel „Peinlich: Bundesregierung übersieht deutsch-griechischen Vertrag zum Schutz von Investitionen vor Enteignung“ war eine Verlinkung zum Schriftstück auf der Seite der UNCTAD. Dieses Schriftstück ist dort nun verschwunden, was ist geschehen?


Zugegeben, der Vertrag ist recht alt. Er stammt aus dem Jahr 1961 und wurde mit dem Köngreich Griechenland geschlossen. In guter journalistischer Tradition wandte ich mich an die Pressestelle des Bundeswirtschaftsministeriums, um die Hintergründe des Dokuments und dessen weitere Gültigkeit zu klären. Hier der Inhalt meiner Mail:

Sehr geehrte Frau XXXXXXXXXXX,

hier die Links und meine Fragen:

Mainpage der UNCTAD: http://www.unctad.org
Dokument : http://www.unctad.org/sections/dite/iia/docs/bits/germany_greece_gr.pdf

Meine Fragen dazu:

1. Wurde dieser Vertrag gekündigt?

1a) Wenn ja, wann wurde dieser gekündigt und wo finde ich das entsprechende Dokument?
1b) Wenn nein, wie ist die geneigte Einstellung des WM dazu, steht dieser Vertrag den auszuzahlenden Mitteln für Griechenland im Wege?

Je nach Antwort könnten sich weitere Fragen ergeben.

mit den besten Grüßen

Jens Blecker

Gestern rief ich dann in der Pressestelle an, um zu klären, wann mit einer Antwort zu rechnen sei. Die Antwort war, dass man noch bei der Klärung sei. Dann wollte ich noch kurz in das Dokument schauen, um etwas nachzuschlagen und klickte den Link, welchen ich ans Ministerium geschickt hatte. Meine ßberraschung war nicht schlecht, das Dokument war verschwunden und auch im Googlecache war nichts mehr zu finden. Mehrfach rief ich bei der UNCTAD an, um mich nach dem Dokument zu erkundigen und herauszufinden, warum es dort nicht mehr verfügbar war. Leider wurde ich jedesmal auf einen Anrufbeantworter weiterverbunden.

Da mein Interesse geweckt war, suchte ich im Netz weiter und wurde natürlich fündig. Im Bundesgesetzblatt gab es das Dokument dann noch. Auch dort ist nicht erkennbar, dass dieses Gesetz je außer Kraft gesetzt wurde. Siehe Screenshot:

Hier ein Upload des Dokuments.

Noch habe ich aus dem Ministerium keine Antwort, aber wenn diese kommt, wird sie natürlich veröffentlicht.

Carpe diem


21 Responses to Griechenland: Haircut unzulässig für Deutschland?

  1. Jens Blecker sagt:

    Vorher hatte ich mit der Dame im WM telefoniert und deswegen ist die Mail auf die Fragen reduziert (A.d.R.)

  2. crazydiver sagt:

    gute arbeit! man darf gespannt sein…

  3. Yadahaddu Iriwadschi sagt:

    Die Zaubern da mit sicherheit noch ein sehr Häsliches Karnickel aus dem Hut.

  4. Flex sagt:

    So jetzt mußte ich mich doch mal anmelden, denn eine email würde wohl untergehen.

    Hier ist noch ein Grund gegen einen erfolgreichen Schuldenschnitt bzw. eine dafür nötige Gesetzesänderung in Griechenland:

    „Peinlicher Fehler der EU: Griechen-Verfassung kann erst 2013 geändert werden“
    http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2012/02/38615/

    Weitermachen 😉

  5. autarquia sagt:

    der vertrag ist immer noch auf den seiten von unctad:

    http://www.unctad.org/sections/dite/iia/docs/bits/germany_greece_gr.pdf

    augen auf!

    autarquia

  6. die reden sich doch so raus
    „Das Königreich Griechenland (Griechisch: ßßßßß? ßßß ßßßß?, Vasílion tís Elládos) bestand von 1832 bis 1924 und von 1935 bis 1973 auf dem Gebiet der heutigen Republik Griechenland“

    weil: es gibt das königreich nicht mehr

  7. Jens Blecker sagt:

    Die Republik Griechenland ist aber Rechtsnachfolger.

  8. könnte sein ja,

    könnte auch sein dass die BRD in der damaligen form auch nicht mehr existiert oder noch nie in dieser rechtsform noch nie existiert hat und daher jetzt die eu als rechtsnachfolger zuständig ist, mann cheffe bis das geklärt ist, dann haben wir doch keine eu mehr sondern was viel größeres wie eine world-eu und wir fangen wieder von vorne an.

    will hier aber nicht rechthaberisch sein – wirklich – ist nur so meine vermutung – kanns auch wirklich nicht beweisen.

    hoffe jedoch du kommst da irgendwie weiter im rechtssumpf 😉

  9. mal so als beispiel gedacht.. Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des DR… hat das Bundesverfassungsgericht gesagt. Warum soll dann die Republik GR als Nachfolger des Königreich GR (war auch ne Diktatur) gelten wenn es bei uns nicht gilt.

    Ok, wir oberloser haben den Krieg verloren und kapituliert. Ist aber für die Jouristen bezüglich des Rechtsnachfolger unwesntlich.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich

  10. das geht jetzt auf einen freiwilligen 100% Forderungsverzicht der Kleinanleger raus. Der bekommt in seiner Rechnung noch die Depotgebühren + Steuern hinten drauf.

    Kann mir das beim Banker schon so vorstellen:
    „bitte bitte bitte liebe gute xyz-bnak ich schenke dir all meine griechen, die du mir vor ein paar tagen verkauft hast und buche mir aber blos nix mehr ab“

  11. Yadahaddu Iriwadschi sagt:

    Na vieleicht hatt ja mal ein Richter nen Arsch in der Robe und verknackt diese Verbrecher.

    Ansonsten geht das für die Bankster noch ganz Schrecklich aus, So mit langen Hälsen und Fackeln und Mistgabeln.
    Wäre nicht so gut denn es Erwischt da auch welche die nicht so Gierig waren und den Kunden gut Beraten haben.
    Die dies Treffen sollte sind doch dann eh weg und in Sicherheit.

  12. YeOldHinnerk sagt:

    Der SdK erwägt wohl nicht zuletzt aus diesem Grunde Klage.

  13. fidas81 sagt:

    Die Schutzbestimmungen des besagten Abkommens zwischen GR/D vom 27.03.1961 ueber die „Foerderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen “ gelten fuer die Anleger auch heute. Fuer den Fall, dass inzwischen neuere Bestimmungen verabschiedet wurden , die einen noch groesseren Schutz gewaeren, haetten diese Vorrang.
    Gemaess Artikel 1 Absatz 2 des Abkommens duerfte demnach ein „deutscher“ Anleger ( eine natuerliche oder juristische Person mit Sitz in D ) nicht schlechter behandelt werden ( kuerzerer Haarschnitt !!! ) als ein Angleger aus einem Drittland. Da die beruechtigte (Swap-) Anleihe von Goldman Sachs ( Mit der GR sich in den Euro hineinschwindelte ) aus dem Jahr 2001 total ungeschoren davon gekommen ist ( Finanzminister Venizelos spielt verrueckt !!! ) , duerfen Anleihen von „Deutschen“ ueberhaupt nicht gekuerzt werden.
    Habe im Griechischen Regierungsblattanzeiger nachgeschaut , das Abkommen ist per Gesetz Nr. 4180 / 1961 ( Regierungsblatt Nr. FEK A 144 / 02.09.1961 ) in griechisches Recht umgesetzt worden.
    Hier der Link fuer den Zugang zum Gesetz 4180 , wo auch der deutsche Text eingefuegt ist :

    http://www.et.gr/idocs-nph/search/pdfViewerForm.html?args=5C7QrtC22wGcoENGdNGagHdtvSoClrL8VngElbqsA6B5MXD0LzQTLWPU9yLzB8V68knBzLCmTXKaO6fpVZ6Lx3UnKl3nP8NxdnJ5r9cmWyJWelDvWS_18kAEhATUkJb0x1LIdQ163nV9K–td6SIuYr4cmFAnpZE0XFjcEpp4kTQ_9eG0np8YTdPs1AZ_re7

    Hoffe als „Grieche“ mit Sitz in GR meinen europaeischen Mitbuergern geholfen zu haben im gemeinsamen Ueberlebenskampf gegen die Bankster.

    Sie koennen mich gerne anmailen : spplks@gmail.com

  14. Jens Blecker sagt:

    Nun wird es langsam Spannend.

  15. kaphorn sagt:

    at rock: ich bin jetzt nicht gerad im thema mit griechenland und dem rechtsnachfolger, weiss aber das die brd eine treuhand der alliierten ist. grundlage ist die haager landkriegsordnung (völkerrecht) und das grundgesetz dient als ordnungsmittel…eindeutiges indiz für den immer noch andauernden zustand ist der bisher noch nicht umgesetzte art. 146gg…für uns bedeutet das, das wir immer noch unter dem besatungsstatus leiden…

  16. Ironman sagt:

    An Fidas
    …Die Schutzbestimmungen des besagten Abkommens zwischen GR/D vom 27.03.1961 ueber die ß?Foerderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen ß? gelten fuer die Anleger auch heute….

    Das mag stimmen nur die deppen Anleger wurden ja gefragt und haben dem Haircut zugestimmt. Das hat man in den Medien gefeiert wie Weihnachten und der Dax hat sich gefreut. Soll heißen: Die Anleger haben sich selbst enteignet! Da kann ja der Sttaat nix dafür wenn die so doof sind!

  17. Irmonen sagt:

    sorry, Peinlicher -Fehler
    sagte derWeihnachtsmann zum Osterhasen – nein
    – die Lügen und das Betrügen gehen in der EU munter weiter…

    dass solche grundlegenden gestzlichen Bestimmungen „übersehen“ wurden, kann man dem Märchenonkel erzählen.
    Hauptsache die EU-Bürge(n)r werden für dumm verkauft und glaquben mal wieder alles, wie schon beim Beitritt von Griechenland.

  18. Irmonen sagt:

    die eigentliche Katastrophe der Lug-und-Betrugs Politik ist:
    das schafft Unfrieden und Unfrieden führt irgendwann zu kriegerischen Handlungen und damit wird aus einer Völkerverbindenden EU, eine spalterische, hochgefährliche Angelegenhei!.

  19. kaphorn: Verstehen kann man das eh gerade alles nicht mehr. Alles steht kopf. Vor 2 wochen war griechenland schon pleite, jetzt scheins nicht mehr zu sein. Ich gehe der sache bei den täglich wechselnden meinungen gelassen entgegen. Griechenland, und damit EU, das kann und wird nur in die hose gehen. Die frage ist nur wann und wie. Hab keinen plan was es soll, ob oder wann die kleinanleger letztendlich enteignet werden es ändert am grundprinzip nichts. Und Cheffe hat glaube ich auch mal in den rules geschrieben ohne plan kommentiert man nicht (=sinnlose posts) :)).

  20. Robert62 sagt:

    Hallo Zusammen,
    ich bin über google auf diese Seite gekommen.
    Wie in meinem nick vermerkt, bin ich 62 Jahre jung.
    Ich habe seinerzeit griechische Anleihen gekauft,
    nicht um zu zocken, sondern ß?weil es ein paar Prozente
    mehr gabß?, als in D. Mir wurde damals eine LV ausgezahlt.
    Zu der Zeit habe ich auch noch im Schichtbetrieb in einer Fabrik als Maschinenbediener gearbeitet. Hatte auch aus
    persönlichen Gründen nicht die Zeit, jeden Tag die
    Anleihenkurse zu ß?überwachenß?.
    Und plötzlich waren sie ß?im Kellerß?.
    Zuerst las ich noch: Kleinanleger werden wohl verschont bleiben, vom Schuldenschnitt. Habe damals noch die Anleihen behalten. Und die Kurse fielen weiter. Bei der Bank hat man
    mir gesagt, es liege ß?kein Beratungsfehlerß? vor.
    Fazit: Ein nicht unerheblicher Teil meiner Altersversorgung
    ist mehr als halbiert worden. Ich bin kein Jurist, sondern
    einfacher Arbeiter in einer Fabrik (gewese;, Ami-Konzern )
    Mein Anwalt hat abgewunken, als ich ihn um Rat gefragt habe.
    Da ß?trautß? er sich nicht ran. Nun lese ich hier von ß?Sammelklagenß?. Denen würde ich mich anschliessen, denn
    ich war der Meinung, bei ß?Staatsanleihenß? habe ich
    ß?mündelsichere Papiereß?.
    Nun bin ich auch noch arbeitslos geworden, wg. Rücken-
    Problemen, die ich mir in meinem Job zugezogen habe.

    Bitte um Info wg. Sammelklage an : WirbelS@web.de

    Vielen Dank, schon jetzt, für Hilfe !!

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